Unser Motto lautet: Vertrauen, Zuverlässigkeit und Kompetenz
Hier erfahren Sie etwas über unser Büro Hohenschönhausen und die dort ansässige Fachanwältin für Familienrecht. Seit 19 Jahren haben wir Erfahrung bei Scheidung, Unterhaltsfragen, Gütertrennung und bei Streit um das Sorgerecht und den Umgang mit den Kindern.
Ab Januar 2010 hat sich die Berechnung des Kindesunterhalts geändert. Das staatliche Kindergeld wurde auf 184 EUR erhöht. Dadurch wurde eine Änderung der Düsseldorfer Tabelle erforderlich (siehe unter Familienrecht). Die Tabelle geht davon aus, dass Unterhalt für zwei Berechtigte, unabhänig vom Rang, zu zahlen ist. Bei einer geringeren oder größeren Anzahl Unterhaltsberechtigter sind Abweichungen vorzunehmen (Hinauf- oder Hinabstufung). Das staatliche Kindergeld ist in der Regel zur Hälfte von dem Tabellenbetrag in Abzug zu bringen. Bei volljährigen Kindern ist das Kindergeld in voller Höhe abzuziehen, um den Zahlbetrag zu ermitteln.
Düsseldorfer Tabelle ab 1.1.2010 siehe unter Punkt Familienrecht
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